Darf der Arbeitgeber private Handys im Job verbieten?

Freitag 23. Juli 2010 von admin
Kategorie: Allgemein |
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freitag_230710Private Handys

Jetzt muss ich zum Freitag doch noch ganz amtlich werden. Eine Leserin hat gestern Abend gemailt:

„Hallo Herr Stein, unser Chef will jetzt die Benutzung der privaten Handys im Betrieb verbieten. Darf er das überhaupt, und wenn ja: Hat der Betriebsrat da nicht ein Wörtchen  mitzureden?“

Klare Antwort (auch wenn sie den meisten Arbeitnehmern möglicherweise nicht gefallen  wird):

Der Arbeitgeber darf private Handys im Job verbieten. Dazu gibt es sogar ein relativ neues Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz. Demnach gilt:

Arbeitgeber dürfen

  1. ihren Mitarbeitern die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit verbieten und brauchen
  2. den Betriebsrat hierzu nicht zu befragen, denn hierbei bestimmt der Betriebsrat nicht mit (Az. 6 TaBV 33/09).

Mit diesem Urteil haben die Richter die Beschwerde eines Betriebsrats zurückgewiesen, der moniert hatte, dass der Arbeitgeber die private Handynutzung erst geduldet, dann jedoch aber verboten hatte. Die LAG-Richter befanden:

Es gehört zu den Pflichten eines jeden Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu nutzen. Ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Verbot dient lediglich der Klarstellung dieses Sachverhalts – und ist deshalb mitbestimmungsfrei.

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