30 Tage Urlaub für jugendliche Auszubildende?

Donnerstag 12. August 2010 von admin
Kategorie: FAQ-Ihre Fragen bitte |
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FAQDie Frage: Wir beschäftigen in diesem Jahr erstmals minderjährige Auszubildende. Einer davon ist noch 15. Ich habe jetzt gelesen, dass ich ihm 30 Tage Urlaub gewähren muss. Ich kenne aber einen Fall, wo das nicht so ist und auch nicht beanstandet wird. Wie viel Urlaub steht diesem Auszubildenden zu?

Die Antwort: Nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen Sie allen Beschäftigten unter 16 Jahren 30 Werktage Urlaub gewähren. Allerdings zählt auch der Samstag zu den Werktagen. Für Azubis in der 5-Tage-Woche bedeuten 30 Werktage letztlich 25 Arbeitstage. Möglicherweise hat dieser kleine, aber feine Unterschied zu Ihren unterschiedlichen Informationen geführt.

Der Mindesturlaub für minderjährige Auszubildende gestaltet sich dem JArbSchG so (mehr Urlaubstage können tariflich vereinbart worden sein – bitte im Einzelfall prüfen!):

Alter (zu Beginn des Jahres) Urlaub in Werktagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Unter 16 Jahren 30 25
16 Jahre 27 23
17 Jahre 25 21

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