Betriebliches Sommerfest: Arbeitsunfall oder nicht? – So handeln Sie richtig

Montag 23. August 2010 von admin
Kategorie: FAQ-Ihre Fragen bitte |
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FAQDie Frage: Wir haben ein betriebliches Sommerfest mit einem sportlichen Wettbewerb für alle Mitarbeiter veranstaltet. Bei diesem Wettkampf hat sich ein Mitarbeiter verletzt. Unsere Berufsgenossenschaft ist aber nun der Ansicht, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Sie meint, es sei ein Unfall im privaten Bereich, für den sie nicht zuständig ist. Hat sie Recht?

Die Antwort: Nein. Kommt es zu einem Unfall in Ihrem Unternehmen, müssen Sie entscheiden, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, und diesen gegebenenfalls melden. In vielen Fällen ist es nicht eindeutig, ob es sich nun um einen Arbeitsunfall oder einen privaten Unfall (dann sind die gesetzliche Unfallversicherung und Sie nicht beteiligt) handelt.

Gerade bei betrieblich ausgetragenen Wettkämpfen ist die Grenze zwischen privatem und betrieblichem Bereich schwer zu ziehen. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied aber beispielsweise: Ein unter Mitarbeitern ausgetragenes Fußballturnier kann Teil einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung sein (Urteil vom 30.5.2007, AZ: S 1 U 4348/06). Ein Spieler, der während eines solchen Turniers verletzt wird, steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Folgende Kriterien müssen nach der Rechtsprechung erfüllt sein, damit Sie von einem Arbeitsunfall ausgehen dürfen:

  • Die Veranstaltung muss im Interesse des Unternehmens liegen und von der Autorität der Unternehmensleitung getragen werden.
  • Die Veranstaltung muss der Verbundenheit von Unternehmensleitung und Beschäftigten dienen.
  • Die Teilnahme muss grundsätzlich allen Mitarbeitern (als Spieler oder Zuschauer) offen stehen.

Das Sommerfest Ihres Unternehmens für die gesamte Belegschaft, in dessen Rahmen sportliche Veranstaltungen für alle stattfinden, erfüllt sämtliche oben genannten Kriterien.

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