Die Frage: Ich bin Auszubildende. Seit dem 31.07.2010 bin ich im Mutterschutz und seit dem 01.08.2010 im zweiten Ausbildungslehrjahr. Meine Frage ist jetzt, ob es richtig ist, dass mein Arbeitergeber im Mutterschutz den Lohn aus dem ersten Lehrjahr zahlt oder ob er mehr zahlen muss, sprich den Lohn für das zweite Ausbildungsjahr.
Die Antwort: Der Mutterschutzlohn berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. So will es § 11 des Mutterschutzgesetzes. Aber: Da steht auch: „Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.“. Ihr Ausbildungsbetrieb muss also das höhere Ausbildungsentgelt berücksichtigen.
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