Darf ein Arbeitnehmer die Mitnahme der Personalakte verlangen?
Frage: Ein Mitarbeiter möchte in eine andere Firma wechseln. Er möchte aber, dass wir ihm die Personalakte aushändigen. Kann er das verlangen?
Antwort: Keine Firma in Deutschland ist verpflichtet, Personalakten zu führen. Es besteht aber eine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich bestimmter Dokumente. Und so werden in den meisten Betrieben aber natürlich entsprechende Akten angelegt. Dort finden sich dann auch die Unterlagen über Personalführung, Fortbildung, Leistungsbeurteilung usw.
Trotzdem aber hat der Arbeitnehmer kein Recht darauf, dass Sie die Personalakte aushändigen. Wohl aber hat er das Recht, jederzeit in sie einzusehen (§ 83 Betriebsverfassungsgesetz).
Doch Achtung:
Weil Personalakten personenbezogene Daten enthalten, unterliegen sie dem Datenschutzgesetz (§ 3 Bundesdatenschutzgesetz). Sie dürfen Sie damit (ohne Erlaubnis des Arbeitnehmers) nicht an Dritte weitergeben – und Dritten, die nicht ausdrücklich befugt sind – keine Einsicht gewähren.
- Anzeige -
Neu:
Das Große Arbeitgeber-ELENA-Schutzpaket, GRATIS für Sie!
Seit dem 1.7.2010 unterliegen Sie als Arbeitgeber einer erweiterten Auskunftspflicht im Rahmen des Meldeverfahrens ELENA. Zum Beispiel bei Kündigungen. Doch hier können Sie gleich auf zweifache Art in die Falle geraten:
- Melden Sie zu viel, kann der Arbeitnehmer Schadenersatzforderungen erheben.
- Melden Sie zu wenig, droht die Behörde mit Bußgeld?
Die Lösung:
Melden Sie RICHTIG!
Mit dem neuen GRATIS-Spezialreport „ELENA – Besser informiert und auf der sicheren Seite“ macht es Ihnen leicht, Meldefehler zu vermeiden. Und das Beste: Er steht jetzt zum kostenlosen Download für Sie bereit.
Meine Empfehlung:
Gehen Sie bei EENA auf Nummer sicher und vermeiden Sie Ärger und kostspielige Fehler. Klicken Sie zum kostenlosen Download des neuen Präventionskit zum ELENA-Verfahren jetzt einfach hier!
Ihr Vorteil:
Dieses Präventionskit zum ELENA-Verfahren enthält insgesamt 10 Praxistipps, Musterschreiben, Spezialreports und Leitfäden, die zu ELENA keine Frage Ihrer Fragen offen lassen. Inklusive der ersten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum leichten Umgang mit dem neuen ELENA-Verfahren.
Fazit:
Wenn Sie bei ELENA auf Nummer Sicher gehen wollen, gibt es nur eins: Klicken Sie jetzt hier!
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat...
Kommentare
Steins Tag
Jeder Tag ein Tipp zur Erleichterung Ihres Arbeitsalltags, versehen mit einem Augenzwinkern von mir, Günter Stein.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich meinen ganz persönlichen Newsletter „Steins-Tag“ an. Ich freue mich auf Sie!
Geprüfte Qualität
Steins Empfehlung
Achtung!
Mit diesem Betriebsprüfungs-Schutzpaket beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden mühelos…
Mein Tipp: Mit dem „79-teiligen Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte“ vom „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb aktuell“ bekommen Sie hilfreiche Arbeitshilfen zu den wichtigsten Themen des Arbeitsschutzes sofort per PDF zum Download.