Hilfe, wir brauchen mehr Probezeit!
Die Frage: In den letzten Jahren kam es immer wieder vor, dass uns eine Probezeit von 4 Monaten nicht ausreicht. Auch weil der Azubi mehr als ein Drittel der Zeit in der Berufsschule verbringt, ist die Zeit oft zu knapp für ein objektives Urteil. Können wir die Probezeit auch dann verlängern, wenn der Azubi keineswegs Teile der Probezeit versäumt hat?
Die Antwort: Nein, eine Probezeit, die länger dauert als 4 Monate, ist nicht möglich. Sie müssen Ihre Anstrengungen, um zu einem objektiven Urteil zu kommen, tatsächlich auf maximal 4 Monate bündeln. Nur wenn die Probezeit, z. B. wegen Krankheit eines Auszubildenden, in mehr als einem Drittel der Zeit nicht stattgefunden hat, kommt eine Verlängerung um den versäumten Zeitraum infrage.
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