Ist diese Gehaltszusage verbindlich oder nicht, das ist hier die Frage!
Die Frage: Unsere Abteilungsleiterin hat einem unserer Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung für den Fall angeboten, dass dieser eine bestimmte Aufgabe übernimmt. Dadurch wollte sie ihn definitiv „locken“. Wir sind mit diesem Angebot aber nicht einverstanden:
Erstens hat die Abteilungsleiterin gar keine Befugnis in Sachen Lohn und Gehalt; zweitens weiß sie, dass wir tarifgebunden sind. Und drittens steht im Arbeitsvertrag, dass von Tarifbestimmungen abweichende Gehaltsvereinbarungen vom Arbeitgeber zu genehmigen sind. Sind wir dennoch an ihre Zusage gebunden?
Die Antwort: Nein. Zum einen haben Sie ja eine klare vertragliche Regelung. Außerdem haben Sie ja auch festgelegt, dass Ihre Mitarbeiterin keine Befugnis zur Lohnregelung hat. Und damit war dann schon die Zusage der Abteilungsleiterin unwirksam. Ihre nachträgliche Ablehnung wird dem Arbeitnehmer sicher nicht schmecken. Sagen Sie ihm, dass es Ihnen leid tut, aber Ihrer Mitarbeiterin sei da offensichtlich ein Fehler unterlaufen. Und lassen Sie das Verhalten der Mitarbeiterin nicht durchgehen:
Wenn Sie als Arbeitgeber nicht von Anfang an einschreiten, werden Ihre Beschäftigten immer wieder versuchen, ihre Kompetenzen zu überschreiten.
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