Hochschwanger und trotzdem im Job? Es geht!
Die Frage: Wir haben eine Mitarbeiterin, deren Mutterschutzfrist jetzt beginnt. Sie will aber unbedingt weiterarbeiten. Geht das?
Die Antwort: Schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Auszubildende, § 1 MuSchG. In den letzten 6 Wochen vor der Entbindung bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Niederkunft gilt nach § 3 Absatz 2 MuSchG ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Als Arbeitgeber müssen Sie während dieser Zeit also auf die Dienste der Mitarbeiterin verzichten. Aber:
Wenn Ihre Mitarbeiterin VOR der Entbindung unbedingt noch arbeiten möchte, können sie Ihr das erlauben. Sie muss es aber wirklich ausdrücklich selber wünschen.
Mein Tipp:
Will eine Mitarbeiterin während der Schutzfristen unbedingt beschäftigt werden, sollten Sie das Gespräch mit ihr suchen und Sie über die Risiken aufklären. Nicht von ungefähr hat der Gesetzgeber die Mutterschutzfristen schließlich festgeschrieben. Beharrt Ihre Mitarbeiterin darauf, weiterhin arbeiten zu wollen, sollten Sie sich den Wunsch schriftlich geben lassen und auch an den Betriebsrat weiterreichen.
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