Steins Blog

22. Oktober 2010

„Können wir diesem Überstunden-Verweigerer nicht endlich kündigen?“

Die Frage: Wir haben derzeit eine sehr gute Auftragslage. Das macht Überstunden unvermeidlich. Ein Mitarbeiter aber weigert sich beharrlich. Nun möchten wir uns trennen. Ist das möglich? Stellt die Verweigerung von Überstunden einen Kündigungsgrund dar?

Die Antwort:
Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Ihr Mitarbeiter verpflichtet ist, Über- und Mehrarbeit zu leisten. Die Verpflichtung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus Betriebsvereinbarungen oder aus dem Tarifvertrag ergeben.

Weigert sich Ihr Mitarbeiter, Überstunden zu verrichten, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 28.02.1958, Aktenzeichen: 1 AZR 491/56).

Achtung:
Eine Arbeitspflichtverletzung Ihres Mitarbeiters liegt nicht vor, wenn Sie als Arbeitgeber eine gesetzlich unzulässige Mehrarbeit, zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen oder unter Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, anordnen.

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