So verfassen Sie eine arbeitsrechtlich unantastbare Abmahnung
Die Frage: Ich muss meine erste Abmahnung schreiben. Worauf muss ich achten?
Die Antwort: Beachten Sie für eine rechtssichere Abmahnung immer folgende Wirksamkeitsvoraussetzungen:
1. Durch die Abmahnung soll das Fehlverhalten des Arbeitnehmers dokumentiert werden. Fassen Sie die Abmahnung also immer schriftlich ab. So sichern Sie sich Beweise für einen späteren arbeitsgerichtlichen Prozess (Dokumentationsfunktion).
2. Das konkrete Fehlverhalten, also die Vertragsverletzung, ist so genau wie möglich von Ihnen zu beschreiben (Hinweisfunktion). Soweit hierbei rechtliche Bewertungen zu treffen sind, müssen diese richtig sein und nicht nur im Ergebnis zutreffen. Gegebenenfalls müssen Sie einen Rechtsanwalt beiziehen, wenn Sie nicht sicher sind, welche Schlüsse aus dem Verhalten eines Arbeitnehmers rechtlich zu ziehen sind.
3. Das Verhalten des Arbeitnehmers muss beanstandet werden. Sie sollten eindeutig formulieren, dass Sie das Fehlverhalten missbilligen (Rügefunktion).
4. Für den Fall einer Wiederholung der Vertragsverletzung sind von Ihnen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie etwa ordentliche oder außerordentliche Kündigung, anzudrohen (Warnfunktion).
Achtung:
Unberechtigt ist eine Abmahnung dann, wenn sie
- unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält,
- formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (z. B. durch Nichtberechtigten ausgesprochen),
- auf einer unklaren oder unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Fehlverhaltens beruht,
- Pflichtverletzungen vorwirft, die Sie als Arbeitgeber nicht nachweisen können,
- den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt
- oder wenn für Sie als Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte besteht.
In diesen Fällen muss die Abmahnung vollständig aus den Personalakten entfernt werden. Achten Sie daher darauf, eine Abmahnung sorgfältig und möglichst genau zu verfassen.
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