ELENA: Versicherungs- oder Verfahrensnummer. Was ist denn jetzt richtig?
Die Frage: Ich hoffe, Sie können Licht ins Dunkle bringen. Wann wenden wir bei diesem un-seligen ELENA-Meldeverfahren die Versicherungsnummer eines Mitarbeiters an – wann die Verfahrensnummer?
Die Antwort: Sie müssen die Meldungen im ELENA-Verfahren immer unter Angabe der Versicherungsnummer erstatten. Diese entnehmen Sie dem Sozialversicherungsausweis.
Doch nun kann es passieren, dass Sie von einem Arbeitnehmer noch keine Versicherungs-nummer haben – entweder weil diese vorhanden, oder vergeben ist. In diesen Fällen kommt die Verfahrensnummer zum Einsatz. Die Vergabe dieser Verfahrensnummer müssen Sie beantragen. Hier gilt das Verfahren zur Vergabe der Versicherungsnummer entsprechend.
Nicht vergessen:
In den ELENA-Meldungen sind die Schlüsselzahlen für die Beitrags- und für die Personengruppen anzugeben. Es gilt hier das Gleiche wie zu den „üblichen“ Sozialversicherungsmeldungen. Entsprechendes gilt für die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs.
Tipp:
Ihre Betriebsnummer und die erforderlichen Betriebsdaten erfahren Sie durch den Betriebsnummern- Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken. Das Formular für Ihren Antrag können Sie auch mittels Link diesem Prämien-Download entnehmen:
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