Steins Blog

16. November 2010

Dürfen Sie abmahnen, wenn sich ein Mitarbeiter über Sie beschwert?

Die Frage: Ein Mitarbeiter hat sich über mich als seinen Vorgesetzten wiederum bei meinem Vorgesetzten beschwert. Er fühle sich falsch und ungerecht behandelt. Ich halte es für eine Unverschämtheit, solche haltlosen Vorwürfe über mich zu erheben. Kann ich dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen?

Die Antwort: Erhebt der Mitarbeiter Ihnen gegenüber ganz bewusst fälschliche Anschuldigungen, um Sie zu schädigen? Oder ist er davon überzeugt, dass Sie ihm Unrecht getan haben? Diese Unterscheidung ist wichtig!

In einem Beschwerdefall eines Mitarbeiters haben die die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin nämlich bereits vor einiger Zeit ein exemplarisches Urteil gefällt (LAG Berlin, 2.4.2004, Az. 6 Sa 2209/03). Demnach gilt:

Sie können einen Mitarbeiter nur abmahnen, wenn er sein Beschwerderecht missbräuchlich ausübt. Dazu muss ein Mitarbeiter nicht unbedingt schwerwiegende und haltlose Anschuldigungen vorbringen wie z.B. „Mein Chef veruntreut Gelder …“, sondern es genügt auch, wenn er ganz bewusst die Unwahrheit über seinen Chef erzählt, z. B. „Mein Vorgesetzter zieht eine Mitarbeiterin ohne objektiven Gründe den anderen vor, wenn es um Fortbildungen und Beförderung geht“.

Aber Achtung: Gehen Sie der Sache auf den Grund. Am besten ist es, Sie können schwarz auf weiß beweisen, dass der Mitarbeiter die Unwahrheit über Sie erzählt. Dann können Sie kaum Schwierigkeiten erwarten, wenn Sie den Mitarbeiter zu Recht abmahnen. In allen anderen  Fällen kann Ihre Abmahnung unwirksam werden, wenn der Mitarbeiter dagegen klagt.

In strittigen Fällen suchen Sie am besten vor der Abmahnung das Gespräch mit dem Mitarbeiter …

… und lassen sich seine Version noch einmal genau schildern. So kommen Sie der Sache vielleicht näher: Will der Mitarbeiter Sie tatsächlich schädigen? Dann mahnen Sie ab. Oder fühlt er sich tatsächlich im Recht? Dann versuchen Sie, den Konflikt mit einem klärenden Gespräch aus dem Weg zu räumen.

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