Kann ein Arbeitnehmer ein Beurteilungsgespräch verlangen?
Die Frage: Ein Mitarbeiter hat um ein Beurteilungsgespräch gebeten. Kann er so etwas verlangen?
Die Antwort: Ja, Ihr Mitarbeiter kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeit seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb mit ihm erörtern (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Zu diesem Gespräch kann Ihr Mitarbeiter übrigens ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen (§ 82 Abs.2 Satz 2 BetrVG).
Zudem hat Ihr Mitarbeiter nach § 83 BetrVG das Recht, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen, die in der Regel auch Ihre Mitarbeiterbeurteilung enthalten muss. Zur Einsichtnahme in seine Personalakte kann Ihr Mitarbeiter ebenfalls ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl hinzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).
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