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	<title>Steins Blog &#187; Podcasts</title>
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		<title>Mitarbeiter versetzen</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Oct 2010 12:04:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hallo, herzlichen Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum H&#246;ren. Heute geht es um die Frage: Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts versetzen?Doch bevor es losgeht, wie immer der Hinweis, dass Sie das Manuskript zu diesem Pod auf www.steinsblog.de kostenlos downloaden k&#246;nnen.  Achten Sie auf steinsblog.de bitte auch [...]]]></description>
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Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Hallo, herzlichen Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum Houml;ren. Heute geht es um die Frage:

Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts versetzen?Doch bevor es losgeht, wie immer der Hinweis, dass Sie das Manuskript zu diesem Pod auf www.steinsblog.de kostenlos downloaden kouml;nnen.nbsp; Achten Sie auf steinsblog.de bitte auch auf die Kleinanzeige mit der Uuml;berschrift: bdquo;Die besten Lohnsteuer-Tipps fuuml;r 2010"

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Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts versetzen?



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		<title>Die 3 wichtigsten Fragen zum Thema Zeugnis</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 10:36:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Guten Tag liebe Zuh&#246;rerin, lieber Zuh&#246;rer, in dieser Ausgabe von „SteinsPod“ geht es um ein Thema, das sowohl bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern immer wieder zu Unsicherheit f&#252;hrt. Es geht um das Thema Arbeitszeugnis. Ich habe deshalb f&#252;r Sie einmal die drei h&#228;ufigsten Fragen zu diesem wichtigen Thema herausgegriffen. Doch bevor es nun losgeht, [...]]]></description>
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in dieser Ausgabe von bdquo;SteinsPodldquo; geht es um ein Thema, das sowohl bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern immer wieder ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Guten Tag liebe Zuhouml;rerin, lieber Zuhouml;rer,

in dieser Ausgabe von bdquo;SteinsPodldquo; geht es um ein Thema, das sowohl bei Arbeitgebern wie auch bei Arbeitnehmern immer wieder zu Unsicherheit fuuml;hrt. Es geht um das Thema Arbeitszeugnis.

Ich habe deshalb fuuml;r Sie einmal die drei hauml;ufigsten Fragen zu diesem wichtigen Thema herausgegriffen.

Doch bevor es nun losgeht, hier noch mein Hinweis: Das Manuskript zu dieser Ausgabe kouml;nnen Sie kostenlos von der Internetseite www.steinsblog.de herunterladen.

Und nicht nur das:

Auf www.steinsblog.de finden Sie einen Kleinanzeige mit der Uuml;berschrift: bdquo;Was Sie schon immer zum Thema bdquo;Arbeitszeugnisldquo; wissen wolltenldquo;. Wenn Sie auf diese Kleinanzeige klicken, kouml;nnen Sie sich den neuen Spezialreport bdquo;In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnisldquo; kostenlos herunterladen.

Doch damit bin ich auch schon beim Thema! Eine der hauml;ufigsten Fragen lautet:
bdquo;Muss der Arbeitgeber uuml;berhaupt ein Zeugnis ausstellen?ldquo;


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Stellen Sie sich vor: Herr Muuml;ller war ein arbeitsunlustiger Mitarbeiter, der zudem durch groszlig;e Unzuverlauml;ssigkeit glauml;nzte. Genau das mouml;chten Sie im Arbeitszeugnis zumindest andeuten ndash; und zwar si, dass es Herr Muuml;ller nicht bemerkt ndash; ein neuer Arbeitgeber aber schon. Und dann?

Oder denken Sie an diesen Fall:

Frau Hansen will ein sehr gutes Zeugnis und sie stellen ihr nur ein bdquo;gutldquo; aus, weil sie es nicht besser verdient hat. Geht das, ohne dass sie es bemerkt?

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		<title>Auszubildende: So weit darf die Verantwortung im 1. Lehrjahr gehen</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 12:40:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
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		<description><![CDATA[Guten Tag liebe H&#246;rerin, lieber H&#246;rer, nun sind Sie da: Die neuen Auszubildenden. Und damit sind Sie als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb ganz besonders in der Pflicht. Doch eine Frage stellt sich &#8211; ganz besonders dann, wenn Sie Ihre Auszubildenden an der langen Leine laufen lassen, ganz besonders. Die Frage n&#228;mlich: „Wie weit darf Verantwortung auf [...]]]></description>
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nun sind Sie da: Die neuen Auszubildenden. Und damit sind Sie als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb ganz besonders in der Pflicht. ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Guten Tag liebe Houml;rerin, lieber Houml;rer,

nun sind Sie da: Die neuen Auszubildenden. Und damit sind Sie als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb ganz besonders in der Pflicht. Doch eine Frage stellt sich - ganz besonders dann, wenn Sie Ihre Auszubildenden an der langen Leine laufen lassen, ganz besonders. Die Frage nauml;mlich: bdquo;Wie weit darf Verantwortung auf einen Auszubildenden im 1. Lehrjahr uuml;bertragen werden?"

Um genau diese Frage dreht sich diese aktuelle Ausgabe von SteinsPod

Doch bevor es nun losgeht, hier noch mein Hinweis: Das Manuskript zu dieser Ausgabe kouml;nnen Sie kostenlos von der Internetseite www.steinsblog.de herunterladen. Achten Sie auf der Seite www.steinsblog.de auch einmal auf die Kleinanzeige mit der Uuml;berschrift: bdquo;Was bleibt eigentlich Netto vom Brutto uuml;brig?"

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Doch damit komme ich auch schon zum Thema. Wie viel Verantwortung darf ein Azubi im ersten Lehrjahr tragen?




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		<title>Urlaub: Die 3 h&#228;ufigsten Praxisfragen</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 12:05:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn es um das Thema Urlaub geht, h&#246;rt der Spa&#223; schnell auf. Vor allem dann, wenn sich Arbeitnehmer untereinander, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht &#252;ber so wichtige Fragen wie den Termin des Urlaubs einigen k&#246;nnen. Grund genug f&#252;r mich, vor dem Start der Urlaubssaison 2010 einen Blick auf die 3 h&#228;ufigsten Fragen zum Thema [...]]]></description>
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		<itunes:subtitle>Wenn es um das Thema Urlaub geht, houml;rt der Spaszlig; schnell auf. Vor allem dann, wenn sich Arbeitnehmer untereinander, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Wenn es um das Thema Urlaub geht, houml;rt der Spaszlig; schnell auf. Vor allem dann, wenn sich Arbeitnehmer untereinander, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht uuml;ber so wichtige Fragen wie den Termin des Urlaubs einigen kouml;nnen. Grund genug fuuml;r mich, vor dem Start der Urlaubssaison 2010 einen Blick auf die 3 hauml;ufigsten Fragen zum Thema Urlaub zu werfen.

Das Manuskript zu dieser Ausgabe kouml;nnen Sie hier herunterladen. Und vergessen Sie nicht, auch einen Blick auf die Kleinanzeige mit der Uuml;berschrift bdquo;Gratis: So beschauml;ftigen Sie Minijobber besonders vorteilhaftldquo; zu werfen. Denn dahinter verbirgt sich eine Gratis-Broschuuml;re, die Ihnen wirklich alle Spar-Tipps rund um Ihre 400-Euro-Jobber kostenlos verrauml;t.

Doch nun zum Thema Urlaub.

Eine der hauml;ufigsten Fragen lautet: bdquo;Wer darf den Urlaubszeitpunkt festlegen?ldquo;

Die Antwort: Zustauml;ndig fuuml;r die Erteilung bzw. Genehmigung des Erholungsurlaubs sind Sie als Arbeitgeber. Ihre Mitarbeiter muuml;ssen ihren Urlaub deshalb vorher bei Ihnen anmelden bzw. beantragen; sie duuml;rfen sich also nicht selbst beurlauben. Das wauml;re ein Kuuml;ndigungsgrund, je nach Sachlage sogar Anlass fuuml;r eine fristlose Entlassung. Kann ein Mitarbeiter seinen Urlaubs-wunsch bei Ihnen nicht durchsetzen, muss er also auf eine Urlaubserteilung nach seinen Wuuml;nschen klagen.



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		<title>So sch&#252;tzen Sie sich vor dem Risikofaktor Mitarbeiter</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 07:52:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
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		<category><![CDATA[Mitarbeiter]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich will Ihnen nichts stehlen. Nicht einmal Ihre Zeit. Denn schlie&#223;lich h&#246;ren Sie diese Ausgabe von Steins Pod hoffentlich freiwillig. Aaaber: Wenn es um Diebstahl geht, sind manche Unternehmen doch sehr arglos im Umgang mit … ihren Mitarbeitern. Denn eine aktuelle Studie Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers zusammen mit der Universit&#228;t Halle zeigt: Diebstahl, Unterschlagung [...]]]></description>
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Wenn es um Diebstahl geht, ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Ich will Ihnen nichts stehlen. Nicht einmal Ihre Zeit. Denn schlieszlig;lich houml;ren Sie diese Ausgabe von Steins Pod hoffentlich freiwillig. Aaaber:

Wenn es um Diebstahl geht, sind manche Unternehmen doch sehr arglos im Umgang mit hellip; ihren Mitarbeitern. Denn eine aktuelle Studie Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers zusammen mit der Universitauml;t Halle zeigt:

Diebstahl, Unterschlagung oder Geheimnisverrat sind lauml;ngst keine Seltenheit mehr in Deutschlands Betrieben. Kurzum: Der Mitarbeiter wird zum Risikofaktor. 

	Vermouml;gensdelikte wie Betrug und Untreue mit 41 % sowie
	Wettbewerbsdelikte wie Diebstahl vertraulicher Kundendaten (39 %)

fuuml;hren die bdquo;Hitlisteldquo; der kriminellen Straftaten von Arbeitnehmern an. Und die Tauml;ter sind nicht leicht auszumachen, denn:

Der typische Wirtschaftsstraftauml;ter ist

	sozial unauffauml;llig,
	um die 40 Jahre alt,
	uuml;berwiegend mauml;nnlich,
	uuml;berdurchschnittlich gebildet und
	gehouml;rt schon seit vielen Jahren dem Unternehmen an.

Sein Altersdurchschnitt liegt bei 45 Jahren mit 12 Jahren Unternehmenszugehouml;rigkeit.

Die Tauml;ter stammen aus allen Hierarchie-Ebene. Denn:

	29 % gehouml;ren zum oberen
	38 % zum mittleren Management und immerhin
	33 % zauml;hlen zu den unteren Hierarchieebenen.

Das bedeutet fuuml;r Sie:

Kontroll- und Prauml;ventionsmaszlig;nahmen sollten sich stets auf alle Mitarbeiter beziehen. Ein Ver-trauensbonus fuuml;r leitende oder langjauml;hrige Mitarbeiter ist empirisch nicht gerechtfertigt. Denn die Kombination aus Gier und guuml;nstiger Gelegenheit als Auslouml;ser fuuml;r eine Straftat, zieht sich ebenfalls durch alle Ebenen.

Bevor ich Ihnen aber nun die 5 wichtigsten Gegenmaszlig;nahmen vorstellen, hier mein Hinweis: Das Manuskript zu diesem Pod kouml;nnen Sienbsp;hier herunterladen. Achten Sie auch auf die Kleinanzeige mit der Uuml;berschrift: bdquo;Gratis: Die 4 wichtigsten Muster-Arbeitsvertrauml;ge fuuml;r Teilzeitkrauml;fte, Mini-Jobber und Aushilfenldquo;.

Hintergrund dieses Downloads:

Nach den bahnbrechenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Europauml;ischen Gerichtshofsnbsp; zu Urlaubsanspruuml;chen, Recht auf Teilzeit, Lohndumping und Formulararbeitsklauseln sind die meisten Muster-Arbeitsvertrauml;ge in Deutschland auf einen Schlag zum gefauml;hrlichen Risiko fuuml;r Arbeitgeber geworden.

Schuuml;tzen Sie sich vor unwirksamen Befristungen, unguuml;ltigen Vereinbarungen und ausufernden Urlaubsanspruuml;chen! Mit diesen 4 wichtigsten Muster-Arbeitsvertrauml;gen fuuml;r die Beschauml;ftigung von Teilzeitkrauml;ften und Aushilfen sind Sie auf der sicheren Seite. Und mit dem Klick auf diese Kleinanzeige erhalten Sie diese wichtigen Vorlagen GRATIS.

Doch zuruuml;ck zum Thema.



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Die 4 NEUEN Musterarbeitsvertrauml;ge fuuml;r Teilzeitkrauml;fte, Mini-Jobber und Aushilfen!

Nach den bahnbrechenden Urteilen des Bundearbeitsgerichts und des Europauml;ischen Gerichtshofs sind Sie nur mit diesen neuen Vorlagen auf der sicheren Seite. Sie kommen GRATIS per Sofort-Download zu Ihnen. 1 Klick hier genuuml;gt!</itunes:summary>
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		<title>Die 3 Schritte zur rechtssicheren fristlosen K&#252;ndigung</title>
		<link>http://www.steinsblog.de/2010/05/10/die-3-schritte-zur-rechtssicheren-fristlosen-kuendigung/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 May 2010 10:34:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Podcasts]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Ausgabe des Pods geht es um ein brisantes Thema. Es geht um die fristlose K&#252;ndigung von Arbeitnehmern. Doch wenn Sie als Arbeitgeber die drei alles entschei-denden Schritte richtig machen, sind Sie schon sehr gut abgesichert, falls der Fall dann doch vor dem Arbeitsgericht landet. Nat&#252;rlich verrate ich Ihnen sofort, welche 3 Schritte das [...]]]></description>
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		<itunes:summary>In dieser Ausgabe des Pods geht es um ein brisantes Thema. Es geht um die fristlose Kuuml;ndigung von Arbeitnehmern. Doch wenn Sie als Arbeitgeber die drei alles entschei-denden Schritte richtig machen, sind Sie schon sehr gut abgesichert, falls der Fall dann doch vor dem Arbeitsgericht landet.

Natuuml;rlich verrate ich Ihnen sofort, welche 3 Schritte das sind. Doch vorab mouml;chte ich zwei Hinweise nicht vergessen:

1. Das Manuskript zum Pod kouml;nnen Sie hier kostenlos herunterladen.

2. Wenn Sie schon mal auf der Seite steinsblog.de sind, dann achten Sie bitte auf die Kleinanzeige mit der Uuml;berschrift bdquo;Wie Sie elegant auf die Bremse treten, wenn der neue Betriebsrat zu viel Gas gibtldquo;.

Mit einem Klick auf die Kleinanzeige kouml;nnen Sie das 99-teilige Prauml;ventionskit zum Betriebsverfassungsgesetz kostenlos herunterladen. Damit schieben Sie dem Uuml;bereifer des Betriebsrat von Anfang an den Riegel vor. Denn Sie wissen genau, bis wohin die Mitspracherechte des Betriebsrats gehen und wo Sie STOP sagen kouml;nnen. Und wie versprochen: Dieser Download ist GRATIS!

Doch damit komme ich nun auch schon zum Thema dieser Ausgabe ndash;
zu den 3 Schritten zur rechtssicheren, fristlosen Kuuml;ndigung
Im Arbeitsrecht gilt: Alkohol, Diebstahl, stauml;ndige Unzuverlauml;ssigkeit und viele weitere Gruuml;nde kouml;nnen dazu fuuml;hren, dass Sie die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter mouml;glichst sofort ohne Einhaltung der Kuuml;ndigungsfrist beenden wollen. Rechtlich zulauml;ssig ist eine solche fristlose Kuuml;ndigung aber nur bei Vergehen, die so schwerwiegend sind, dass die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter fuuml;r Sie unzumutbar ist. Rechtssicherheit gewinnen Sie daher, indem Sie wie folgt vorgehen:

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Wie Sie elegant auf die Bremse treten, wenn der neue Betriebsrat zu viel Gas gibt

Nach den Betriebsratswahlen wird Ihr neuer Betriebsrat Gas geben wollen, um ganz schnell eigene Duftmarken zu setzen. Treten Sie als Arbeitgeber wirkungsvoll auf die Bremse! Das Gewuszlig;t wie gibt es GRATIS. Hier!</itunes:summary>
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		<title>Wenn sich Arbeitnehmer unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernen</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 12:49:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie k&#246;nnen Sie als Arbeitgeber reagieren, wenn sich ein Arbeitnehmer unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt? Das ist die Frage, der ich in dieser Ausgabe des Pods nachgehe. Eine wichtige Frage, denn dieses Thema besch&#228;ftigt die Arbeitsgerichte doch recht h&#228;ufig. Vorab der Hinweis, den Sie als erfahrener Pod-H&#246;rer schon kennen: Das Manuskript dieser Ausgabe steht Ihnen hier [...]]]></description>
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		<itunes:summary>Wie kouml;nnen Sie als Arbeitgeber reagieren, wenn sich ein Arbeitnehmer unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt? Das ist die Frage, der ich in dieser Ausgabe des Pods nachgehe. Eine wichtige Frage, denn dieses Thema beschauml;ftigt die Arbeitsgerichte doch recht hauml;ufig.

Vorab der Hinweis, den Sie als erfahrener Pod-Houml;rer schon kennen:

Das Manuskript dieser Ausgabe steht Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfuuml;gung.

Und damit komme ich nun wirklich zum angekuuml;ndigten Thema - zu der Frage,nbsp; welche Sanktionsmouml;glichkeiten Sie als Arbeitgeber haben, wenn sich Mitarbeiter unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernen.

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Tonerstaub-Studie:   Achtung! So groszlig; sind die Gefahren durch Tonerstaub   wirklich

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 Klicken Sie zum   kostenlosen Download jetzt einfach hier!</itunes:summary>
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		<title>Entgeltfortzahlung:  So k&#246;nnen Arbeitgeber sparen</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 10:52:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum H&#246;ren f&#252;r Sie! Heute geht es um die Frage: Wo l&#228;sst sich eigentlich bei der Entgeltfortzahlung sparen. 5 M&#246;glichkeiten habe ich da f&#252;r Sie! Bevor ich diese Frage genauer beleuchte, vorab wie immer der Hinweis: Das Manuskript zum Pod k&#246;nnen Sie kostenlos [...]]]></description>
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		<itunes:subtitle>Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum Houml;ren fuuml;r Sie! Heute geht es um die Frage: Wo lauml;sst sich ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum Houml;ren fuuml;r Sie! Heute geht es um die Frage: Wo lauml;sst sich eigentlich bei der Entgeltfortzahlung sparen.  5 Mouml;glichkeiten habe ich da fuuml;r Sie!

Bevor ich diese Frage genauer beleuchte, vorab wie immer der Hinweis: Das Manuskript zum Pod kouml;nnen Sie kostenlos herunterladen. Klicken Sie dazu einfach in der Pod-Vorschau auf die blaue Schrift. Die Pod-Vorschau finden Sie auf steinsblog.de. Und wenn Sie schon mal auf der Seite sind, achten Sie auch auf die Kleinanzeige mit dem Titel: Besteuerung des Firmenwagen in 2010 - jetzt ist alles anders. Mit den geldwerten Tipps daraus kouml;nnen Sie Hunderte Euros sparen. Das garantiere ich Ihnen!
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Doch nun zur Frage: Entgeltfortzahlung - So kouml;nnen Arbeitgeber sparen

Kranke Mitarbeiter kosten Sie als Arbeitgeber gleich doppelt Geld. Einerseits sind Sie nach sect; 3 Absatz 1 Satz 1 EFZG verpflichtet, fuuml;r die ersten 6 Wochen der Arbeitsun-fauml;higkeit das Gehalt fortzuzahlen. Zusauml;tzlich muuml;ssen Sie die ausfallende Arbeitsleistung ausgleichen, indem Sie anderen Mitarbeitern Uuml;berstunden zahlen oder uuml;ber eine Zeitarbeitsfirma eine Ersatzkraft anheuern. Kosten uuml;ber Kosten! Wie gut, dass Sie mit den folgenden 5 Tipps etwas sparen kouml;nnen.



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Neu: Der Gratisreport bdquo;Besteuerung des Firmenwagens 2010" verrauml;t Ihnen 5 Mouml;glichkeiten
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		<title>Resturlaub 2009 – Jetzt noch gew&#228;hren?</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 11:20:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum H&#246;ren f&#252;r Sie! Heute geht es um die Frage: Welchen Resturlaub aus 2009 m&#252;ssen Sie jetzt noch gew&#228;hren? Schlie&#223;lich ist der M&#228;rz gekommen &#8211; und der Stichtag 31.3. r&#252;ckt immer n&#228;her. Bevor ich diese Frage genauer beleuchte, vorab wie immer der Hinweis: [...]]]></description>
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		<itunes:summary>Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum Houml;ren fuuml;r Sie! Heute geht es um die Frage: Welchen Resturlaub aus 2009 muuml;ssen Sie jetzt noch gewauml;hren? Schlieszlig;lich ist der Mauml;rz gekommen - und der Stichtag 31.3. ruuml;ckt immer nauml;her.

Bevor ich diese Frage genauer beleuchte, vorab wie immer der Hinweis: Das Manuskript zum Pod kouml;nnen Sie hier herunterladen. Achten Sie auch auf die Kleinanzeige mit dem Titel: bdquo;Die 25 teuersten Fallen im Arbeitsrecht - und wie Sie sie sicher umgehen". Dahinter verbirgt sich ein spannender und fuuml;r Sie kostenloser Arbeitgeber-Spezialreport, den Sie mit einem Klick auf die Anzeige ebenfalls kostenlos downloaden kouml;nnen.

Doch nun zur Frage: Resturlaub aus 2009 jetzt noch gewauml;hren

Normalerweise muuml;ssen Ihre Mitarbeiter ihren Urlaub immer im jeweiligen Kalenderjahr nehmen. Das heiszlig;t, der Anspruch auf Urlaub aus 2009 ist grundsauml;tzlich am 31.12.2009 verfallen. Doch keine Ausnahme ohne Regel:

In den folgenden Fauml;llen wird der Urlaub uuml;bertragen:




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Schluss mit den 25 teuersten Fallen im Arbeitsrecht 

 Der neue Spezialreport bdquo;Die 25 hauml;ufigsten   Fallen im Arbeitsrecht!ldquo;.

 Von A wie Abmahnung bis bdquo;Zldquo; wie Zeugnis kennen Sie damit als Arbeitgeber alle Fehlerquellen, die viel Geld   kosten und Auml;rger bringen ndash; und kouml;nnen sie muuml;helos umgehen.

 Und das   Beste: Dieser Spezialreport ist gratis. Klicken Sie zum   kostenlosen Download einfach hier.</itunes:summary>
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		<title>Wann endet die Ausbildung wirklich?</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 12:18:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>

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		<description><![CDATA[Hallo – sch&#246;n, dass Sie wieder rein h&#246;ren. In dieser Ausgabe des Pods greife ich die Fragen mehrerer H&#246;rer auf, die Auszubildende besch&#228;ftigen und wissen m&#246;chten: Wann genau endet eigentlich die Ausbildung? Bevor es losgeht, hier vorab der Hinweis: Das Manuskript zum Pod k&#246;nnen Sie hier herunterladen. Doch nun zum Thema:Wann endet die Ausbildung WIRKLICH? [...]]]></description>
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		<itunes:subtitle>Hallo ndash; schouml;n, dass Sie wieder rein houml;ren. In dieser Ausgabe des Pods greife ich die Fragen mehrerer Houml;rer auf, die Auszubildende beschauml;ftigen und wissen ...</itunes:subtitle>
		<itunes:summary>Hallo ndash; schouml;n, dass Sie wieder rein houml;ren. In dieser Ausgabe des Pods greife ich die Fragen mehrerer Houml;rer auf, die Auszubildende beschauml;ftigen und wissen mouml;chten: Wann genau endet eigentlich die Ausbildung?

Bevor es losgeht, hier vorab der Hinweis: Das Manuskript zum Pod kouml;nnen Sie hier herunterladen. Doch nun zum Thema:Wann endet die Ausbildung WIRKLICH?

Hintergrund der Frage: Fuuml;r viele Azubis des letzten Ausbildungsjahrgangs beginnen bald die Abschlusspruuml;fungen. Und hier stellt sich Ihnen die Frage: Endet die Ausbildung mit Bestehen der Abschlusspruuml;fung oder durch Vertragsablauf? Denn meist sind in den Ausbildungsvertrauml;gen andere bdquo;Ausbildungsendzeitenldquo; genannt, als das Datum, auf den die Abschlusspruuml;fung fauml;llt. Deshalb endet auch kaum eine Ausbildung genau zu dem Termin, der im schriftlichen Ausbildungsvertrag festgehalten wurde. Doch wann endet sie dann?

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Gratis-Ratgeber:
Was Sie JETZT zu Mutterschutz und Elternzeit wissen muuml;ssen

Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:

Am Montagvormittag steht die kurz vor dem Mutterschutz stehende Frau Muuml;ller vor Ihnen. bdquo;Ich mouml;chte fuuml;r 2 Jahre Elternzeit nehmen. Dann komme ich wieder ...ldquo;

Sie haut es fasst um. Frau Muuml;ller arbeitet nauml;mlich in einer Abteilung, die zur Umstrukturierung ansteht. Und ist es nicht so, dass Sie Ihr nach den 2 Jahren eine gleichwertige Stelle anbieten muuml;ssen?nbsp; Eine Stelle, die es dann mouml;glicherweise gar nicht mehr gibt?

bdquo;Muss ich jetzt die Umstrukturierung sausen lassen?ldquo;

geht es Ihnen durch den Kopf. Und uuml;berhaupt. bdquo;Was kommt da alles auf mich zu? Rest-Urlaubsanspruuml;che ...nbsp; Anspruch auf Teilzeitarbeit ... Was, wenn die Mitarbeiterin es sich anders uuml;berlegt und plouml;tzlich fruuml;her zuruuml;ck mouml;chte. Geht das uuml;berhaupt?

Fragen uuml;ber Fragen, die jetzt auf Sie als Arbeitgeber einstuuml;rmen:

Hier sind die Antworten:

Im Gratis-Ratgeber bdquo;Mutterschutz und Elternzeitldquo;, der Ihnen IHRE Fragen als Arbeitgeber rund um diese Themen beantwortet. Von bdquo;Aldquo; wie Arbeitsverbot bis bdquo;Zldquo; wie bdquo;Zulagen, die auch wauml;hrend der Elternzeit zu gewauml;hren sind.ldquo;

Dieser Ratgeber ist voll mit unverzichtbaren Praxistipps, Empfehlungen, Musterschreiben und alles uuml;ber die aktuellsten Urteile und Entscheidungen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit. Sie erhalten ihn GRATIS. Sie brauchen nur hier zu klicken!

Diese Tipps sind bares Geld wert!

Zum Beispiel dieser!

Bis 12 Monate vorher nicht genommene Elternzeit kann Ihr Mitarbeiter mit Ihrer Zustimmung in der Zeit nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahres nehmen. Diese Zustimmung kann Ihr Mitarbeiter jedoch nicht erzwingen (auch wenn manche Arbeitnehmer etwas anderes behaupten!).

Tipp 1: Uuml;berlegen Sie sich gut, ob Sie diese Zustimmung geben wollen. Sie ist nauml;mlich nicht widerrufbar. Wenn Sie die Zustimmung geben, sollten Sie gleich festlegen, in welcher Zeit der Mitarbeiter die uuml;bertragene Elternzeit nimmt. Ansonsten kann er hier frei entscheiden.

Tipp 2: Hat ein fruuml;herer Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter die spauml;tere Elternzeit zugesagt, sind Sie daran nicht gebunden. Ausnahme: Sie haben den Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsuuml;bergangs uuml;bernommen.

Sie mouml;chten noch mehr Tipps?

Dann klicken Sie gleich hier und verschaffen sich als Arbeitgeber Rechtssicherheit!nbsp; Mit Ihrem kostenlosen Arbeitgeber-Spezial-Report bdquo;Mutterschutz und Elternzeit.ldquo;

Ihre Vorteile:
bull; Sie gewinnen an Sicherheit.
bull; Sie treffen unanfechtbare Entscheidungen.
bull; Sie sorgen fuuml;r Klarheit.
bull; Sie nutzen rechtssichere Vorlagen.

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