Darf ein Arbeitnehmer mit AU-Bescheinigung trotzdem zur Arbeit?
Darf ich, oder darf ich nicht?
Die Leser meines Newsletters „FAQ Personal Daily“ bewegen seit einigen Tagen zwei Fragen. Erstens: Darf ein Arbeitnehmer, der vom Arzt eine AU-Bescheinigung bekommen hat, trotzdem zur Arbeit? Zweitens: Braucht er, wenn er dann wieder krank ist, aber die alte AU-Bescheinigung eigentlich noch gilt, dann eine neue?
Wie generös ist Hartz IV im internationalen Vergleich?
Da hatte ich mir ja fest vorgenommen, nicht mehr über das Thema „Hartz-IV“ zu schreiben. Zumindest vorläufig nicht. Und da flattert mir heute die Pressemitteilung über gleich zwei neue Studien ins Haus. Und jetzt ist es damit amtlich: Arbeiten lohnt sich nicht mehr … Na ja, zumindest nicht für alle.
Die modernen Formen des Managements
Eine Leserin schreibt:
„Kennen Sie die modernen Formen des Managements? Hier sind sie:
Rationalisierung aus Sicht eines Arbeitgebers
Dafür lohnt es sich zu streiten
In meinem Newsletter „Personal-News“ habe ich am Freitag den Leserbrief eines Unternehmers veröffentlicht, der sich (zu Recht) darüber beklagt, dass er am Gängelband der Arbeitsgerichte hängt. Dazu schreibt eine Leserin eine Antwort-Mail, deren letzter Satz mir gut gefällt.
Sollen HartzIV-Bezieher stärker zur Arbeit herangezogen werden?
Harzt Ihr noch oder arbeitet Ihr schon?
Am Wochenende wurde in der Familie heiß diskutiert. Das Thema: Roland Koch und Hartz IV. Der hessische Ministerpräsident hat eine große Lippe riskiert. Er findet, dass Hartz-IV-Empfänger stärker als bisher üblich zur Arbeit herangezogen werden müssen. Denn er findet es belastend, dass Hartz-IV-Empfänger den Steuerzahler belasten, ohne für diese belastende Belastung eine Gegenleistung für die Gemeinschaft zu erbringen.
Wo stehen Sie in Bezug auf Ihren Chef?
Können Sie sich an den Gratis-Download erinnern, den ich Ihnen unter „Montag“ angeboten habe? Der GRATIS-Spezialreport „Mitarbeiterführung in Krisenzeiten – So vermeiden Sie die 10 schlimmsten Fehler“?
Letztendlich geht es darin ja darum, dass Sie als Führungskraft – sofern Sie eine sind oder noch eine werden möchten – entscheidend dafür verantwortlich sind, ob und wie Ihre Mitarbeiter arbeiten. Das bestätigt jetzt eine Studie, die mir heute in die Hände fällt. Demnach gilt:
Ein Einblick in die Besprechungskultur in Deutschland
Na, mussten Sie mal wieder in einem ätzenden Meeting sitzen? Wenn ja, sind Sie in bester Gesellschaft. 40 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sitzen zu häufig in „ätzenden Meetings“.
Woher ich das weiß?
Nun, Bild bildet (man muss nur fest genug daran glauben) – und weil ich heute einen Blick in die Bild-Zeitung geworfen habe, bin ich in Bezug auf das Thema „Meetings“ um einiges klüger geworden. Oder andersherum: Bin ich bestätigt worden:
Da sage noch einer, dass in Deutschland nicht alles ganz genau reguliert ist
Nachdem ich mich gestern ausführlich mit dem Thema „Küssen” beschäftigen durfte, steht heute das Thema „Schwangerschaft” auf dem Programm. Was für ein Zufall …
Eine Leserin schreibt:
Eine Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Toll. Sie ist genau einen Monat über die Probezeit hinaus … Nichtsdestotrotz: „Was muss ich als Arbeitgeberin in Bezug auf die Arbeitszeiten beachten? Die Mitarbeiterin arbeitet bislang gelegentlich auch an Sonn- und Feiertagen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was tun, wenn sie rückdatiert ist?
Vielleicht kennen Sie ja meinen (kostenlosen) Newsletter „F.A.Q.-Daily – Ihre Frage bitte”, in dem ich jede Woche von Montag bis Freitag eine der vielen arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Fragen aufgreife, die mir die Leserinnen und Leser so stellen. (Wenn Sie der Newsletter interessiert: Klicken Sie einfach hier. Kostet nix.)
Neues vom Bundesarbeitsgericht!
Ach du meine Güte! Heute haben die Richter am Bundesarbeitsgericht ein Urteil gefällt, das in der Folge garantiert wieder unzählige Arbeitsgerichte beschäftigen wird.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der seit 2005 krank ist. In seiner Firma wird – laut Tarifvertrag – jedes Jahr zum Urlaubsentgelt (also dem normalen Lohn, der während der Urlaubszeit weiterläuft) ein Urlaubsgeld in Höhe von 60 % des Urlaubsentgelts gezahlt. So weit, so gut.








