Vorsicht vor blauäugigen Verboten für Ihre Angestellten
Der umfallende Sack Reis in China oder: die Sache mit dem Internet
Am Telefon erzählt mir heute eine „Führungskraft“ strahlend: „Wir haben jetzt den Mitarbeitern die Privatnutzung des Internets verboten. Und private E-Mails sind auch verboten, ab sofort.“
„Äh“, sage ich, denn mit diesem Menschen hatte ich schon des Öfteren das Vergnügen, mich zu unterhalten. „Haben Sie mir nicht vor einem Jahr erzählt, dass Sie von Ihren Mitarbeitern erwarten, dass sie ruhig mal was länger bleiben, und deshalb auch seit Jahren die Privatnutzung des Internets und das Schicken und Versenden von E-Mails erlauben?“
Wie reagieren, wenn ein MA alkoholisiert Firmen-Interna ausplaudert?
Heute ist Posttag. Und das heißt: Ich arbeite meine E-Mail-Berge ab. Eine Leserfrage sticht besonders ins Auge:
„Hilfe. Ich habe eine Mitarbeiterin, die gestern bei einem Geschäftsessen mehr getrunken hat, als ihr guttut, und Interna ausgeplaudert hat. Und nun?“
Hand aufs Herz. Das ist eine schwere Sache. Keine Führungskraft auf der Welt führt solche Gespräche gerne. Mein erster Tipp:
So viel Urlaub können Ihre Teilzeitkräfte beanspruchen
Vielleicht kennen Sie ja meinen Newsletter den „F.A.Q.-Daily”.
In diesem (kostenlosen) Newsletter plaudere ich jeden Arbeitstag kurz über ein besonders interessantes Ereignis des Tages, um dann anschließend eine der Leserfragen zu beantworten, die so im Laufe der Woche eingetrudelt sind. Meist geht es um arbeitsrechtliche Dinge – gelegentlich um Fragen zum Thema „Abrechnung” oder zur „Betriebsprüfung”.
Geht private Internetnutzung im Ausland auf Arbeitgeberkosten?
Wie kann man so ungeschickt sein?
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Dienst-Laptop, der Sie auch privat nutzen dürfen. Er hat sogar eine UMTS-Karte. Das heißt, Sie können immer und überall surfen. Und weil Ihre Firma für ihre UMTS-Karten eine Flatrate hat, werden Ihnen auch keine Vorschriften gemacht, ob Sie privat surfen dürfen oder nicht.
Wo stehen Sie in Bezug auf Ihren Chef?
Können Sie sich an den Gratis-Download erinnern, den ich Ihnen unter „Montag“ angeboten habe? Der GRATIS-Spezialreport „Mitarbeiterführung in Krisenzeiten – So vermeiden Sie die 10 schlimmsten Fehler“?
Letztendlich geht es darin ja darum, dass Sie als Führungskraft – sofern Sie eine sind oder noch eine werden möchten – entscheidend dafür verantwortlich sind, ob und wie Ihre Mitarbeiter arbeiten. Das bestätigt jetzt eine Studie, die mir heute in die Hände fällt. Demnach gilt:
Ein Einblick in die Besprechungskultur in Deutschland
Na, mussten Sie mal wieder in einem ätzenden Meeting sitzen? Wenn ja, sind Sie in bester Gesellschaft. 40 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sitzen zu häufig in „ätzenden Meetings“.
Woher ich das weiß?
Nun, Bild bildet (man muss nur fest genug daran glauben) – und weil ich heute einen Blick in die Bild-Zeitung geworfen habe, bin ich in Bezug auf das Thema „Meetings“ um einiges klüger geworden. Oder andersherum: Bin ich bestätigt worden:
Neues Urteil vom BAG – Verrückte Arbeitswelt, oder?
Gleich, gleicher, am ungleichesten (BAG)
Gestern hat das Bundesarbeitsgericht ein interessantes Urteil gefällt. Demnach dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht ungleich behandeln, wenn es um freiwillige Sonderzahlungen geht. Es sei denn, für diese Ungleichbehandlung gibt es einen Grund.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der als einziger (!) einem Standortsicherungskonzept nicht zugestimmt hatte.
Der Deal war folgender:
Kann ein Arbeitnehmer Vorgaben zum Zeugnis machen?
Das Schöne am Internet-Zeitalter ist: Man ist immer und überall erreichbar. Man kann alle Informationen abfragen. Und man bekommt seine tägliche Portion E-Mails. Das ergeht mir – wir sind immer noch in Österreich (siehe „Montag”) – nicht anders als allen anderen Kindern des Internet-Zeitalters.
Der Vorteil ist: Ich kann so auch im Urlaub die für den „F.A.Q.-Daily – Ihre Frage bitte”
(meinem kostenlosen Newsletter, in dem ich von montags bis freitags jeden Tag eine spannende Frage rund um Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantworte) eintreffenden Fragen beantworten.
Heute trudelt eine Frage ein, die ich mir für „Steins Woche” aufspare. Denn den Fall hatte ich jetzt schon des Öfteren – und das Thema „Arbeitszeugnisse” ist ja immer ganz spannend:
Darf der Chef einen einmal zugesagten Urlaub widerrufen?
Urlaub 2009: Diese Spielregeln sollten Sie kennen
Heute ist für die Schüler in Bayern der letzte richtige Schultag vor den Ferien. Morgen noch ein bisschen Schule – dann geht es ab in den Urlaub. Damit ist dann ganz Deutschland „urlaubend”. Zumindest, was die Schülerinnen und Schüler betrifft. Grund genug für mich, mein Archiv einmal durchzuforsten, um zu schauen, welche Leserfragen zum Thema Urlaub am allerhäufigsten gestellt werden.
Was tun, wenn ältere Arbeitnehmer nicht mehr so können, wie sie sollten?
Ich freue mich wirklich immer, wenn mich Leseranfragen erreichen. Denn zum einen habe ich dann Stoff für meinen „F.A.Q-Daily“
– das ist mein für Sie kostenloser arbeitstäglicher Newsletter, in dem ich die spannendsten Fragen rund um Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialabgaben aufgreife. Zum anderen bieten diese Fragen einen wirklich schönen (manchmal auch verstörenden) Blick ins pralle Arbeitsleben.
Heute ist wieder so eine Frage eingetroffen. Weil ich der Meinung bin, dass sowohl die Frage wie auch die Antwort darauf für Sie von Interesse sind, greife ich sie doch gleich einmal auf. Ich halte das übrigens auch für eine sehr von menschlichen Gefühlen geprägte Frage. Und ich hoffe, dass Sie meine Antwort nicht zu hart finden …







