Darf der Arbeitgeber private Handys im Job verbieten?
Jetzt muss ich zum Freitag doch noch ganz amtlich werden. Eine Leserin hat gestern Abend gemailt:
„Hallo Herr Stein, unser Chef will jetzt die Benutzung der privaten Handys im Betrieb verbieten. Darf er das überhaupt, und wenn ja: Hat der Betriebsrat da nicht ein Wörtchen mitzureden?“
Muss die Elternzeit im Arbeitszeugnis aufgeführt werden?
In meinem Spam-Ordner habe ich noch die E-Mail einer begeisterten Leserin entdeckt (zumindest schreibt sie das), die eine dringende Frage hat. Na, da wollen wir doch gleich mal helfen:
Die Frage: Ich war jetzt eine ganze Weile in Elternzeit und kehre nicht ins Unternehmen zurück. Deshalb möchte ich jetzt ein Zeugnis. Da soll die Elternzeit aber nicht erwähnt werden. Darf ich das verlangen?
Darf ein Arbeitnehmer mit AU-Bescheinigung trotzdem zur Arbeit?
Darf ich, oder darf ich nicht?
Die Leser meines Newsletters „FAQ Personal Daily“ bewegen seit einigen Tagen zwei Fragen. Erstens: Darf ein Arbeitnehmer, der vom Arzt eine AU-Bescheinigung bekommen hat, trotzdem zur Arbeit? Zweitens: Braucht er, wenn er dann wieder krank ist, aber die alte AU-Bescheinigung eigentlich noch gilt, dann eine neue?
Wie kann man Montagsblaumacher und Freitagskrankmacher ausbremsen
Wenn gute Tipps der Wirklichkeit begegnen
In meinem Newsletter Arbeitsrecht und Führung ging es kürzlich um die Frage, wie man Montagsblaumacher und Freitagskrankmacher bremsen kann. Die Empfehlung einer Anwältin: „Entweder individuell oder beispielsweise mit dem Betriebsrat via Betriebsvereinbarung regeln, dass Arbeitnehmer eine Krankmeldung gleich für den ersten Tag der Krankmeldung abgeben müssen – und nicht erst nach beziehungsweise ab dem dritten Tag.“
Urteil: Lügen gehört im Arbeitszeugnis dazu
Was haben Arbeitszeugnisse und Todesanzeigen gemeinsam?
Dass auf Arbeitszeugnisse nicht unbedingt Verlass ist, haben die meisten Arbeitgeber bereits erfahren dürfen. Arbeitszeugnisse werden nach den gleichen Regeln formuliert wie Todesanzeigen. Zumindest liegt dieser Verdacht nahe. Denn wenn Sie sich am Wochenende einmal die Todesanzeigen genauer anschauen, stellen Sie schnell fest:
Praktikum vor der Ausbildung: Probezeit verkürzt?
Die Frage: Einer der Azubis 2011 möchte vorher bei uns ein Praktikum absolvieren. Im Grunde spricht nichts dagegen. Aber: Wir sind nicht sicher, ob das Auswirkungen auf die Probezeit bei der Ausbildung hat. Werden die Praktikumszeiten angerechnet?
Mutterschutz und Resturlaubsanspruch
Heute Morgen, kaum sitze ich am PC, ploppt mein Outlook auf. Ein rotes Fähnchen ist an der E-Mail. „Wichtig“, heißt das. Also wird gleich gelesen. Eine werdende Mama schreibt:
Guten Tag!
Ich habe eine für mich wichtige Frage, aber noch keine konkrete Antwort darauf gefunden.
Ich gehe am 19.02.2010 in Mutterschutz. Habe keinen Resturlaub mehr. Steht mir für Januar und den Teil von Februar Urlaub zu? Wenn ja, wie viel? Wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und mir auch sagen können, wo das Gesetz steht, damit ich meinem Arbeitgeber das vorlegen kann.
Neue Antidiskriminierungsrichtlinie: Welche Kündigungsfristen gelten jetzt?
Der Tritt aus Luxemburg …
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Unser Grundgesetz ist böse und diskriminierend. Zumindest in § 622 des „Bürgerlichen Gesetzbuchs“. Der lautet: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Und das geht ja nun gar nicht. Sagen die EU-Richter (Az. C – 555/07). Und geben damit der Klage einer Frau Recht, der vom Arbeitgeber gekündigt worden war. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist hat er – entsprechend der Regelung im Gesetz – deren Beschäftigungsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei ihm außer Acht gelassen. Was die Kündigungsfrist deutlich verkürzte.
Thema Probezeit: Recht oder Moral? Was sagen Sie?
Was Recht ist und was Richtig ist …
Vielleicht kennen Sie meinen Newsletter „F.A.Q.-Daily“. In diesem kostenlosen Newsletter beantworte ich jeden Tag eine arbeitsrechtliche Frage, die mir die Leser stellen. Heute beantworte ich folgende Frage:
Probezeitkündigung am letzten Tag. Es geht, aber …
Darf Sie der Chef im Weihnachtsgeschäft rannehmen?
Heute trudelt via E-Mail eine Leserfrage ein, die mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet ist. Ich liebe diese roten Fähnchen. Vor allem dann, wenn sie nicht im Wind, sondern an einer E-Mail hängen.
Es schreibt eine sehr treue Leserin aus Niedersachsen (sehr treue Leserinnen liebe ich übrigens auch sehr – alle beide), die eine Frage hat, die ihr sehr unter den Nägeln brennt:
„Darf der Chef mich im Weihnachtsgeschäft rannehmen“ lautet die Betreffzeile der E-Mail, die mich leider auf eine völlig falsche Fährte führt, wie ich ernüchtert beim Öffnen feststelle. Denn die Frage dreht sich um Folgendes:





