Kann ein Arbeitnehmer Vorgaben zum Zeugnis machen?
Das Schöne am Internet-Zeitalter ist: Man ist immer und überall erreichbar. Man kann alle Informationen abfragen. Und man bekommt seine tägliche Portion E-Mails. Das ergeht mir – wir sind immer noch in Österreich (siehe „Montag”) – nicht anders als allen anderen Kindern des Internet-Zeitalters.
Der Vorteil ist: Ich kann so auch im Urlaub die für den „F.A.Q.-Daily – Ihre Frage bitte”
(meinem kostenlosen Newsletter, in dem ich von montags bis freitags jeden Tag eine spannende Frage rund um Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantworte) eintreffenden Fragen beantworten.
Heute trudelt eine Frage ein, die ich mir für „Steins Woche” aufspare. Denn den Fall hatte ich jetzt schon des Öfteren – und das Thema „Arbeitszeugnisse” ist ja immer ganz spannend:
Elternzeit im Arbeitszeugnis: So entscheiden Sie richtig!
Die Frage: Wir haben eine Arbeitnehmerin, die nur relativ kurz (2 Jahre) bei uns gearbeitet hat, dann in Elternzeit ging und nun nicht wiederkommt. Sie möchte ein Zeugnis von uns. Dürfen oder müssen wir die Elternzeit, die ja den überwiegenden Zeitraum des „Arbeitsverhältnisses” umfasst, erwähnen? Den ganzen Beitrag lesen »
So machen Sie bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses alles richtig
In dieser Ausgabe für Sie:
Nr. 1 Verboten: Nicht anbieten, dass andere Arbeitgeber Sie anrufen können
Nr. 2 Fehlendes Zeugnis: Schadenersatz nur nach Mahnung
Nr. 3 Formulierungen: Branchenübliche Formulierungen sind Pflicht
Nr. 4: 2 exklusive GRATIS-Downloads für Sie!
Nr. 5: Schlagfertigkeit: So funktioniert die „Ich höre nur, was ich will-Technik“
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Wie Sie Elternzeit im Arbeitszeugnis berücksichtigen
Die Frage: Eine Arbeitnehmerin kehrt aus der Elternzeit nicht zurück, möchte aber ein Zeugnis. Dürfen wir die Elternzeit erwähnen?
Was im Arbeitszeugnis nicht stehen darf
Die News in dieser Ausgabe für Sie:
Nr. 1 Was im Arbeitszeugnis nicht stehen darf
Nr. 2 Gratisdownload für sie: So schreiben Sie arbeitsrechtlich einwandfreie Zeugnisse in weniger als 5 Minuten
Nr. 3 Umzugskosten: Jetzt gibt es mehr steuerfreien Geld
Nr. 4: Internetbestellungen: Jetzt können Sie wahrscheinlich länger widerrufen
Nr. 5: Häusliches Arbeitszimmer: Widerspruch lohnt sich
Nr. 6: Schlagfertigkeit: Wie Sie mit der „Spiegel-Technik“ souverän kontern
Was Arbeitgeber wirklich meinen…
Was heißt das denn nun wirklich?
Zeugnissprache ist etwas Feines. Das wurde mir heute Morgen klar, als eine Leserin meines Newsletters „Ihre Frage bitte“ (in diesem Newsletter beantworte ich jeden Tag eine arbeitsrechtliche Frage GRATIS. Wenn Sie daran interessiert sind: Einfach hier klicken!) mir aus zwei Bewerberzeugnissen Formulierungen schickte, mit der Bitte, diese doch mal zu überprüfen. Ganz nach dem Motto: „Kann ich den oder die jetzt einstellen oder nicht?“
Du meine Güte, geht so eine Woche schnell herum
Am Montag habe ich mit der kleinen Serie „Die 10 schlimmsten Fehler in Arbeitszeugnissen“ angefangen – und schon bin ich mit dem heutigen Freitag am Ende dieser Serie angekommen. Und der erste Monat des Jahres ist auch schon rum.
Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht. Aber mir kommt es vor, als würde dieses Jahr noch einmal viel schneller rasen, als die Jahre zuvor. Und die waren schon verteufelt schnell. Den ganzen Beitrag lesen »
Warm anziehen!
Den Gewinneinbrüchen folgen nun die Verluste: Deutschlands 110 größte börsennotierte Unternehmen, die in den drei wichtigsten Indizes Dax, MDax und TecDax notiert sind, werden im abgelaufenen Quartal voraussichtlich insgesamt einen Nettoverlust von 3,6 Mrd. Euro einfahren (Vorjahresquartal = +13,1 Mrd. Euro) Den ganzen Beitrag lesen »
Optimistischer Wochenanfang
Ich muss gleich zum Wochenanfang mal Werbung in eigener Sache machen: Wenn Sie etwas auf die Ohren bekommen möchten UND gute Tipps zum Wochenstart lieben UND sich dann auch noch über einen GRATIS-Download zu den neuen Urlaubsregelungen nach dem bahnbrechenden EuGH-Urteil freuen möchten – dann klicken Sie mal hier – und hören sich SteinsPod an – den neuen Newsletter zum Hören. Voll mit Tipps, die Sie direkt umsetzen können!
Apropos hören: Den ganzen Beitrag lesen »
Traue keiner Statistik…
Haben Sie am Mittwoch auch die Meldung des Statistischen Bundesamtes gehört, dass das, was Ihnen an Kaufkraft zur Verfügung steht, seit 1995 in etwa gleich ist?
Die amtlichen Zahlen sagen nämlich, dass einem Arbeitnehmer in Deutschland von 100 € brutto nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen im Schnitt 64 € netto bleiben.


