Wann endet die Ausbildung wirklich?
Hallo – schön, dass Sie wieder rein hören. In dieser Ausgabe des Pods greife ich die Fragen mehrerer Hörer auf, die Auszubildende beschäftigen und wissen möchten: Wann genau endet eigentlich die Ausbildung?
Bevor es losgeht, hier vorab der Hinweis: Das Manuskript zum Pod können Sie hier herunterladen. Doch nun zum Thema: Den ganzen Beitrag lesen »
Mein Azubi hält sich einfach nicht an die Arbeitszeit
Die Frage: Was kann ich tun, wenn ein Azubi auch nach mehreren Ermahnungen seine Arbeitszeit (40 Stunden/Woche) zum wiederholten Male nicht einhält? Den ganzen Beitrag lesen »
Neue Antidiskriminierungsrichtlinie: Welche Kündigungsfristen gelten jetzt?
Der Tritt aus Luxemburg …
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Unser Grundgesetz ist böse und diskriminierend. Zumindest in § 622 des „Bürgerlichen Gesetzbuchs“. Der lautet: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Und das geht ja nun gar nicht. Sagen die EU-Richter (Az. C – 555/07). Und geben damit der Klage einer Frau Recht, der vom Arbeitgeber gekündigt worden war. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist hat er – entsprechend der Regelung im Gesetz – deren Beschäftigungsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei ihm außer Acht gelassen. Was die Kündigungsfrist deutlich verkürzte.
„Wie wird ein Ex-Azubi zum unbefristet eingestellten Arbeitnehmer?“
Die Frage: Sie schreiben, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung endet – auch dann, wenn im Ausbildungsvertrag ein etwas späteres Ausbildungsende vereinbart ist. Kann man den Azubi also wirklich n ur bis zum Ablegen der Prüfung als „Azubi” beschäftigen – oder nicht dich auch bis zum vertraglich vereinbarten Ende? Den ganzen Beitrag lesen »
Wann ist denn hier die Ausbildung zu Ende?
Frage: Es geht um einen Ausbildungsvertrag, den wir mit einem Auszubildenden bis 31.8.2010 abgeschlossen haben. Die mündliche Prüfung findet voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli statt. Den ganzen Beitrag lesen »
2-mal durchgefallen: Wie lange geht die Ausbildungsverpflichtung?
Die Frage: Muss die Ausbildungsfirma jedem Azubi, der den Antrag stellt, auch die 2. Wiederholung der Abschlussprüfung ermöglichen?
Die Antwort: Sie müssen den Auszubildenden tatsächlich auch dann noch weiterbeschäftigen, wenn er durch die Wiederholungsprüfung fällt. Den ganzen Beitrag lesen »
Ist eine kurzfristige Beschäftigung neben der Ausbildung möglich?
Die Frage: Wir beschäftigen zurzeit eine Mitarbeiterin auf 400-Euro-Basis. Diese Mitarbeiterin macht im Hauptberuf eine Ausbildung. In Zukunft wird Sie einmal pro Woche arbeiten. Können wir sie dann als kurzfristig beschäftigt anmelden? Den ganzen Beitrag lesen »
Wann müssen auch Auszubildende Schadenersatz leisten?
Die Frage: Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb im Bereich Sanitär- und Heizung. Bei uns beschäftigt ist auch eine Auszubildende (Alter 20 Jahre) im 3. Lehrjahr als Bürokauffrau.
Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Warenannahme von diversen Lieferungen. Wir haben darauf hingewiesen, dass alle ankommenden Lieferungen kontrolliert und überprüft werden bevor der Wareneingang auf dem Lieferschein quittiert wird. Den ganzen Beitrag lesen »
In Deutschland gibt es eine Unterschicht
Im Internet bin ich vergangene Nacht über eine „empörte” Diskussion gestoßen. Thema: „In Deutschland gibt es eine Unterschicht.”
Stimmt. Aber:
Die relevanten soziologischen Untersuchungen zeigen: Diese Schicht hat der Sozialstaat selber hervorgebracht.
Fast ein Drittel unseres Sozialprodukts werden für soziale Leistungen aufgewendet. Um in deren Genuss zu kommen, muss man meist den Arbeitsmarkt verlassen. Die Menschen erhalten also eine Prämie, wenn sie sich aus der Arbeitsgesellschaft ausgliedern. Erst dadurch hat sich die Unterschicht im heutigen Umfang gebildet und verfestigt. Ein falsch ausgelegter Sozialstaat, der das Wegbleiben statt das Mitmachen belohnt, „hat die Kinder dieser Menschen auf dem Gewissen.” Sagt der Ökonom Hans-Werner Sinn. Und weiter:
Befristung nach Ausbildung und Praktikum: Sachgrund ist besser!
Die Frage: Eine Auszubildende soll befristet für 9 Monate im Anschluss an Ihre Ausbildung einen Arbeitsvertrag erhalten. Vor Ihrer Ausbildung war die Auszubildende bereits 4 Monate als Praktikantin bei uns beschäftigt. Ist es möglich ihr einen Ausbildungsvertrag gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) oder auch nach § 14 Abs. 2 auszustellen, ohne dass eine Klage auf Dauerbeschäftigung zu befürchten ist? Welches ist die bessere Variante? Den ganzen Beitrag lesen »



