Welche Auswirkungen haben Mutterschutz und Elternzeit auf den Urlaubsanspruch?
Die Antwort: Während des Mutterschutzes und während der Elternzeit arbeiten Ihre Beschäftigten normalerweise nicht. Deshalb wäre es folgerichtig, wenn ihnen für diese Zeiten auch kein Urlaub zustehen würde. Dem ist aber nicht so: Den ganzen Beitrag lesen »
Elternzeit: Ist ein Hin- und Her bei der Dauer möglich?
Die Frage: Eine Arbeitnehmerin hat nach der Geburt ihres Kindes 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt, nach wenigen Monaten, möchte sie nun doch wieder arbeiten, aber nur so lange, bis ihr Ehemann wieder eine Arbeit gefunden hat. Hat sie Anspruch darauf? Den ganzen Beitrag lesen »
Besonderer Kündigungsschutz für werdende Mütter: Hier sind Sie aus dem Schneider
Die Frage: Wir haben einer Mitarbeiterin in der Probezeit gekündigt. Das war vor 3 Wochen. Jetzt erklärt sie uns, dass sie in der 5. Woche schwanger ist und meint, dass die Kündigung deshalb unwirksam ist. Stimmt das? Den ganzen Beitrag lesen »
Teilzeit nach der Elternzeit: Was müssen Sie gewähren?
Die Frage: Eine unserer Arbeitnehmerinnen kehrt am 15. September aus der Elternzeit zurück. Nun hat sie angekündigt, in Teilzeit arbeiten zu wollen. Müssen wir diesen Wunsch erfüllen? Den ganzen Beitrag lesen »
Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit: So läuft das Verfahren ab
Die Frage: Eine Mitarbeiterin hat sich jetzt, kurz vor der Entbindung, entschlossen, doch noch Elternzeit zu beantragen. Sie möchte dann in Teilzeit arbeiten. Müssen wir dem stattgeben? Bislang hat sie immer gesagt, dass sie direkt nach Ablauf der Mutterschutzfristen zurückkehren will. Ihr Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet. Den ganzen Beitrag lesen »
Resturlaub nach Elternzeit: Wie berechnet man das Urlaubsentgelt?
Die Frage: Sie schreiben, dass der Resturlaub von Arbeitnehmern, die nach der Elternzeit zurück ins Unternehmen kehren, und der vor dem Antritt der Elternzeit noch bestand, nach der Elternzeit zu gewähren ist.
Weiter schreiben sie, dass nach der neusten Rechtsprechung dieser Urlaub in vollem Umfang zu gewähren. Es spielt also keine Rolle, wenn der Mitarbeiter vor der Elternzeit als Vollzeitkraft gearbeitet hat, nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Der Resturlaubsanspruch wird dann nicht auf die verkürzte Arbeitszeit herunter gerechnet.
Wie aber sieht das aus mit dem Urlaubsentgelt, das während des Urlaubs zu zahlen ist. Richtet sich dieses nach dem Vollzeit- oder dem Teilzeitarbeitsverhältnis? Den ganzen Beitrag lesen »
Darf Resturlaub noch weiter übertragen werden?
Die Frage: Wir haben im Unternehmen gerade die Frage, ob die Arbeitnehmerin, die aus der Elternzeit zurückkommt, einen Rechtsanspruch darauf hat, Ihren Resturlaub in das Jahr nach der Rückkehr zu übertragen. Die Kollegin hat 10 Tage Urlaub aus der Beschäftigung vor der Elternzeit. In 2010 nimmt sie ihre Tätigkeit im Oktober wieder auf. Nun möchte sie die 10 Tage aber nicht in 2010 sondern erst in 2011 nehmen. In unserem Interesse liegt es aber, dass die Arbeitnehmerin den Urlaub nicht weiter überträgt und wir möchten den Urlaub gern in 2010 gewähren. Den ganzen Beitrag lesen »
Kündigung direkt nach der Elternzeit – geht das?
Die Frage: Können wir eine Mitarbeiterin, die derzeit in Elternzeit bei uns arbeitet, unmittelbar nach Ende der Elternzeit betriebsbedingt kündigen? Den ganzen Beitrag lesen »
Muss die Elternzeit im Arbeitszeugnis aufgeführt werden?
In meinem Spam-Ordner habe ich noch die E-Mail einer begeisterten Leserin entdeckt (zumindest schreibt sie das), die eine dringende Frage hat. Na, da wollen wir doch gleich mal helfen:
Die Frage: Ich war jetzt eine ganze Weile in Elternzeit und kehre nicht ins Unternehmen zurück. Deshalb möchte ich jetzt ein Zeugnis. Da soll die Elternzeit aber nicht erwähnt werden. Darf ich das verlangen?
Urlaub ausbezahlen – kann man hier nicht mal eine Ausnahme machen?
Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen geht am 03.05.2010 in den Mutterschutz und sie hatte keine Möglichkeit, den ihr zustehenden Jahresurlaub für 2010 vorher zu nehmen. Anschließend geht sie für ein Jahr in Elternzeit.
Ich habe sie darüber informiert, dass ihr Anspruch auf den Jahresurlaub 2010 nicht verfällt und dass sie den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann. Das Problem dabei ist, dass, wenn sie aus der Elternzeit zurück kommt, bei uns die neue Spielzeit (Theater) bereits begonnen hat und sie wieder keine Möglichkeit hat, den alten Urlaub zu nehmen. Mir ist bekannt, dass Urlaub nicht vergütet werden darf, es sei denn, der Mitarbeiter beendet das Arbeitsverhältnis und hat keine Möglichkeit, den Urlaub in natura zu nehmen. Unsere Mitarbeiterin fragt nun an, ob das für sie eventuell auch zutrifft. Sie beendet zwar ihr Arbeitsverhältnis nicht, hat aber keine Möglichkeit, den Urlaub zeitnah zu nehmen. Den ganzen Beitrag lesen »


