Ist diese Gehaltszusage verbindlich oder nicht, das ist hier die Frage!
Die Frage: Unsere Abteilungsleiterin hat einem unserer Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung für den Fall angeboten, dass dieser eine bestimmte Aufgabe übernimmt. Dadurch wollte sie ihn definitiv „locken“. Wir sind mit diesem Angebot aber nicht einverstanden:
Erstens hat die Abteilungsleiterin gar keine Befugnis in Sachen Lohn und Gehalt; zweitens weiß sie, dass wir tarifgebunden sind. Und drittens steht im Arbeitsvertrag, dass von Tarifbestimmungen abweichende Gehaltsvereinbarungen vom Arbeitgeber zu genehmigen sind. Sind wir dennoch an ihre Zusage gebunden? Den ganzen Beitrag lesen »
Versetzung bei Schwangerschaft: Das müssen Sie jetzt ganz neu beachten!
Die Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen ist schwanger und muss aus dem Versand ins Büro versetzt werden. Im Versand zahlen wir Leistungsprämien – im Büro nicht. Hat die schwangere Arbeitnehmerin, die ja im Versand nicht mehr arbeiten darf, trotzdem ein Anrecht auf die Zulage? Den ganzen Beitrag lesen »
Lohnüberzahlung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Die Frage: Wir haben einer Arbeitnehmerin aus Versehen zuviel Gehalt überwiesen. Nun hat die Geschäftsleitung vorgegeben, dass wir einfach das nächste Gehalt einbehalten sollen, um die Überzahlung zu korrigieren. Ich habe Bauchweh damit. Geht das rechtlich überhaupt in Ordnung?
„Dürfen wir das Lohngequatsche wirklich nicht verbieten?“
Die Frage: Wir haben unseren Mitarbeitern verboten, über ihr Gehalt zu sprechen. Nun meinte ein Arbeitnehmer, wir können verbieten, was wir wollen – eine solche Regelung würde gar nicht gelten. Hat er Recht? Den ganzen Beitrag lesen »
Ist so eine Gehaltsumstellung möglich?
Die Frage: Bei uns gibt es zwei Gruppen von Angestellten – die gewerblichen und die nicht-gewerblichen. Die gewerblichen Mitarbeiter erhalten – je nach wirtschaftlicher Lage – zweimal im Jahr freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers.
Die nicht-gewerblichen Arbeitnehmer erhalten bislang 12 Monatsgehälter. Das soll nun umgestellt werden auf 12 + 2 x 0,5 Monatsgehälter, damit z.B. die Direktversicherung aus den beiden „Einmalzahlungen” bedient werden kann. Beispiel: Den ganzen Beitrag lesen »
Wie finden Sie es, dass Frauen immer noch weniger verdienen als Männer?
Doris Lessing, die Literaturpreisträgerin und lange Jahre der Emanzipationsbewegung zugetan, wettert heute über deren Folgen: „Die dümmsten, ungebildeten und scheußlichsten Frauen können die herzlichsten, freundlichsten und intelligentesten Männer kritisieren.“
Sophia Loren sagt: „Die Emanzipation wäre glaubwürdiger, wenn sie nicht so häufig von Frauen vertreten würde, die in der Liebe zu kurz gekommen sind.“
Reisezeiten vor oder nach der Arbeit – was zählt dazu?
Die Frage: Einer unserer Mitarbeiter besucht berufsmäßig Kunden. Bislang startete er seine Besuche von unserer Filiale in Hamburg aus. Die wird nun geschlossen. Deshalb soll er zukünftig vom Home-Office aus starten. Da damit die Wege zur Arbeitsstelle wegfallen, wollen wir ihm die ersten 30 Minuten nicht vergüten. Er sagt, wir müssen. Wie ist die rechtliche Lage? Den ganzen Beitrag lesen »
Finden Sie, dass das Leben in diesem Land ungerecht ist?
Finden Sie, dass das Leben in diesem Land ungerecht ist? Wenn ja, befinden Sie sich, wie ich seit heute weiß, in allerbester Gesellschaft! Denn: 53 Prozent aller Deutschen sind der Auffassung, dass es hierzulande nicht gerecht zugeht. Gefragt haben der „Stern“ und der Fernsehsender RTL.
Ergebnis:
Haben wir einen „Armuts-Alarm“ in Deutschland?
Heute fällt mir die Bild-Zeitung von gestern in die Hand. Riesenüberschrift auf Seite 1: „Ab wann bin ich arm?” Darunter geht es weiter im Text: „Neue Studie: Jeder 7. Deutsche von Armut bedroht”.
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. Für einen Alleinstehenden heißt das: Er ist mit weniger als 764 Euro im Monat arm. Bei einer Familie mit drei Kindern liegt die Grenze bei 2.064 Euro im Monat. Bei einem Paar mit 1 Kind bei 1.605 Euro, bei einem Paar ohne Kind bei 1.376 Euro.
Mehdorn will nicht auf das Geld verzichten!
Jetzt ist die Empörung aber mal wieder künstlich groß. Nachdem Hartmut Mehdorn vom Posten des Bahnvorstandes zurückgetreten wurde, verzichtet er nicht auf das ihm noch zustehende Geld aus dem bis 2011 laufenden Vertrag. Prompt läuft das deutsche Empörungs-Karussell an.
„Es kann nicht sein, dass ein Manager, der die Eisenbahner nachweisbar hat ausspähen lassen, jetzt solche Ansprüche stellt“, sagte Claus Weselsky, Chef der Lokführer-Gewerkschaft GDL.
Kann man nicht? Das ist eine interessante Frage.
Verkehrspolitiker von Grünen und FDP warfen dem Manager Dreistigkeit und fehlendes Unrechtsbewusstsein vor.
Muss er das haben? Oder sollte in Deutschland nicht weiterhin die Devise gelten: „Vertrag ist Vertrag?“




