Teilzeit nach der Elternzeit: Was müssen Sie gewähren?
Die Frage: Eine unserer Arbeitnehmerinnen kehrt am 15. September aus der Elternzeit zurück. Nun hat sie angekündigt, in Teilzeit arbeiten zu wollen. Müssen wir diesen Wunsch erfüllen? Den ganzen Beitrag lesen »
Wechsel von Teil- auf Vollzeit: Was passiert mit den Urlaubsansprüchen?
Die Frage: Wir haben eine Beschäftigte, die bis zum Ende Juni als geringfügig Beschäftigte zwei Tage in der Woche für uns tätig war. Jetzt haben wir Sie ab 1. Juli als Vollzeitbeschäftigte übernommen, d. h. sie arbeitet wie jeder andere hier an 5 Tagen in der Woche. Aus der geringfügigen Beschäftigung hat sie noch Anspruch auf 10 Tage, als Vollzeitbeschäftigte hat sie für den Rest des Jahres Anspruch auf 15 Tage. Muss ich die 10 Tage und 15 Tage einfach zusammenzählen oder wie berechne ich Ihren Anspruch? Alle Beschäftigten hier bekommen 30 Tage im Jahr. Den ganzen Beitrag lesen »
Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit: So läuft das Verfahren ab
Die Frage: Eine Mitarbeiterin hat sich jetzt, kurz vor der Entbindung, entschlossen, doch noch Elternzeit zu beantragen. Sie möchte dann in Teilzeit arbeiten. Müssen wir dem stattgeben? Bislang hat sie immer gesagt, dass sie direkt nach Ablauf der Mutterschutzfristen zurückkehren will. Ihr Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet. Den ganzen Beitrag lesen »
Teilzeitkraft mit Rente: Das sind Ihre Pflichten
Frage: Einer unserer Mitarbeiter möchte demnächst eine Teilrente beziehen und deshalb bei mir nur noch in Teilzeit arbeiten. Worauf müssen wir da achten? Den ganzen Beitrag lesen »
Wie Sie den Urlaub 2010 Ihrer Teilzeitkräfte korrekt berechnen
Die Frage: Bei uns gibt es Streit um die Berechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten – einige leisten „Arbeit auf Abruf”. Wie rechnen wir richtig? Den ganzen Beitrag lesen »
Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Bei wem wird gekürzt – bei wem nicht?
Die Frage: In einer der letzten Ausgaben schreiben Sie, dass ein Arbeitnehmer, der in Elternzeit geht und dann wiederkommt, seinen vollen Resturlaubsanspruch aus der Zeit vor der Elternzeit behält, auch wenn er nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. „Es wird also nicht anteilig umgerechnet”, so Ihr Fazit. Meine Frage: Gilt dies nur für die Elternzeit oder bei allen Resturlaubsansprüchen, also z.B. auch bei Wiederaufnahme nach langer Krankheit? Und wie genau wird, falls andere Fälle nicht betroffen, umgerechnet? Den ganzen Beitrag lesen »
Darf Sie der Chef im Weihnachtsgeschäft rannehmen?
Heute trudelt via E-Mail eine Leserfrage ein, die mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet ist. Ich liebe diese roten Fähnchen. Vor allem dann, wenn sie nicht im Wind, sondern an einer E-Mail hängen.
Es schreibt eine sehr treue Leserin aus Niedersachsen (sehr treue Leserinnen liebe ich übrigens auch sehr – alle beide), die eine Frage hat, die ihr sehr unter den Nägeln brennt:
„Darf der Chef mich im Weihnachtsgeschäft rannehmen“ lautet die Betreffzeile der E-Mail, die mich leider auf eine völlig falsche Fährte führt, wie ich ernüchtert beim Öffnen feststelle. Denn die Frage dreht sich um Folgendes:
Das kostet Sie ein Streit um Teilzeit vor Gericht?
Frage: Eine Arbeitnehmerin, deren Teilzeitwunsch wir abgelehnt haben, droht mit Klage. Mit welchen Kosten müssen wir rechnen, falls wir verlieren.
Antwort: Wünscht ein Mitarbeiter die Reduzierung seiner Arbeitszeit, sollten Sie die rechtliche Lage genau prüfen, bevor Sie den Teilzeitwunsch ablehnen. Kommt es nämlich auf Grund Ihrer Ablehnung zum Streit vor Gericht, beläuft sich der Gegenstandswert nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) auf 3 Bruttomonatsgehälter der Vollzeitstelle des Mitarbeiters (Beschluss vom 5. 4. 2005, AZ: 3 Ca 1165/03). Den ganzen Beitrag lesen »
Teilzeitwunsch: Muss die Verteilung der Arbeitszeit vorgeben werden?
Die Frage: Ein Mitarbeiter hat nun Teilzeit beantragt. Da wir mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, kann er das wohl auch. Aber: Er macht keinerlei Vorgaben zur Verteilung der Arbeitszeit. Muss er das nicht tun? Den ganzen Beitrag lesen »
Wie lange können Altersteilzeitvereinbarungen maximal laufen?
Die Frage: Bei uns ist eine Diskussion über die maximale Laufzeit von Altersteilzeitvereinbarungen entstanden. Wie sieht denn die derzeitige rechtliche Regelung aus?
Die Antwort: Die Altersteilzeit muss so lange laufen, bis Ihr Arbeitnehmer Altersrente beanspruchen kann (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ATG). Sie kann also im Einzelfall durchaus 10 Jahre betragen (vom 55. Lebensjahr an bis zum Rentenbeginn mit 65). Den ganzen Beitrag lesen »


