Kategorie: Allgemein, 07.05.2010 | Jetzt kommentieren! »

Tag 2: Fahrt durch die Wüste und unzählige Bergdörfer

dienstag_070510Männerausflug

Den Montag haben wir an Bord verbracht, um uns ganz in Ruhe zu akklimatisieren. Viel anderes blieb uns auch nicht übrig, denn gegen 12 Uhr hat unser Schiff abgelegt um gen Muscat, die Hauptstadt Omans, zu steuern.

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Kategorie: Allgemein, 07.05.2010 | Jetzt kommentieren! »

Tag 1: Wenn einer eine Reise tut …

montag_070510Die Kreuzfahrer

Jetzt weiß ich definitiv, was mit meiner Holden im Falle eines Schiffuntergangs passiert. Und ich fürchte, man wird später keinen Film darüber drehen. Sie wird auch wohl nicht, wie auf der Titanic, zu den Klängen der Bordkapelle untergehen. Sie wird … Ach, ich glaube, ich muss es der Reihe nach erzählen.

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Urlaub ausbezahlen – kann man hier nicht mal eine Ausnahme machen?

dreifr13Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen geht am 03.05.2010 in den Mutterschutz und sie hatte keine Möglichkeit, den ihr zustehenden Jahresurlaub für 2010 vorher zu nehmen. Anschließend geht sie für ein Jahr in Elternzeit.

Ich habe sie darüber informiert, dass ihr Anspruch auf den Jahresurlaub 2010 nicht verfällt und dass sie den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen kann. Das Problem dabei ist, dass, wenn sie aus der Elternzeit zurück kommt, bei uns die neue Spielzeit (Theater) bereits begonnen hat und sie wieder keine Möglichkeit hat, den alten Urlaub zu nehmen. Mir ist bekannt, dass Urlaub nicht vergütet werden darf, es sei denn, der Mitarbeiter beendet das Arbeitsverhältnis und hat keine Möglichkeit, den Urlaub in natura zu nehmen. Unsere Mitarbeiterin fragt nun an, ob das für sie eventuell auch zutrifft. Sie beendet zwar ihr Arbeitsverhältnis nicht, hat aber keine Möglichkeit, den Urlaub zeitnah zu nehmen. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: FAQ-Ihre Fragen bitte, 15.04.2010 | 1 Kommentar »

Resturlaub vom Resturlaub – welcher Rest bleibt?

urlaubDiese Überschrift ist natürlich nicht ganz ernst gemeint, weist aber auf den Kern der Leserfrage hin, die ich für heute aufgegriffen habe. Kurz zur Erinnerung:

Kürzlich habe ich diese Leserfrage beantwortet:

Die Frage damals: Eigentlich, so dachten wir, sind mit dem 31.3.2010 sämtliche Resturlaubsansprüche aus 2009 erloschen. Nun meint ein Arbeitnehmer, das stimme nicht. Hat er Recht? Den ganzen Beitrag lesen »

Wie und wann Sie Urlaubswünsche ablehnen dürfen

urlaubDie Frage: Eine Mitarbeiterin hat Urlaub beantragt, doch aufgrund der hohen Auslastung können wir ihr diesen nicht gewähren. Nun hat sie mit dem Anwalt gedroht und gesagt: Sie könne Ihren Urlaub immer nehmen. Stimmt das? Den ganzen Beitrag lesen »

Urlaub bei 400-Euro-Kräften: So geht’s

dreifr13187Die Frage: Ich beschäftige 400-Euro-Kräfte und würde gerne wissen, wie sich der Urlaubsanspruch genau berechnet. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Podcasts, 02.03.2010 | Jetzt kommentieren! »

Resturlaub 2009 – Jetzt noch gewähren?

urlaub1

Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum Hören für Sie! Heute geht es um die Frage: Welchen Resturlaub aus 2009 müssen Sie jetzt noch gewähren? Schließlich ist der März gekommen – und der Stichtag 31.3. rückt immer näher.

Bevor ich diese Frage genauer beleuchte, vorab wie immer der Hinweis: Das Manuskript zum Pod können Sie hier herunterladen. Achten Sie auch auf die Kleinanzeige mit dem Titel: „Die 25 teuersten Fallen im Arbeitsrecht – und wie Sie sie sicher umgehen”. Dahinter verbirgt sich ein spannender und für Sie kostenloser Arbeitgeber-Spezialreport, den Sie mit einem Klick auf die Anzeige ebenfalls kostenlos downloaden können.

Doch nun zur Frage: Resturlaub aus 2009 jetzt noch gewähren

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Urlaub nach Krankheit: Müssen Sie ihn gewähren?

dreifr131810Die Frage: Einer unserer Mitarbeiter ist nach 14-wöchiger Krankheit zurückgekehrt und will gleich seinen Jahresurlaub nehmen. Müssen wir das gewähren? Beziehungsweise dürfen wir den Urlaub für die Krankheitszeit kürzen? Den ganzen Beitrag lesen »

Muss der Mitarbeiter seine Urlaubsanschrift mitteilen?

dreifr13186Frage: Wollen unsere Mitarbeiter in Urlaub gehen, müssen sie einen Urlaubsantrag ausfüllen. Sie müssen angeben wann und für wie lange sie in Urlaub gehen. Wie selbstverständlich hatten wir auf dem Urlaubsantrag eine Spalte, in der wir die Mitarbeiter ihre Urlaubsanschrift eintragen ließen. Einer unserer Mitarbeiter weigert sich nun uns seine Urlaubsanschrift mitzuteilen. Dies würde unseren Interessenskreis nicht berühren. Wir möchten ihn nun gerne abmahnen, geht das? Den ganzen Beitrag lesen »

Mutterschutz und Resturlaubsanspruch

donnerstag_290110Liebe Mamas und Papas

Heute Morgen, kaum sitze ich am PC, ploppt mein Outlook auf. Ein rotes Fähnchen ist an der E-Mail. „Wichtig“, heißt das. Also wird gleich gelesen. Eine werdende Mama schreibt:

Guten Tag!
Ich habe eine für mich wichtige Frage, aber noch keine konkrete Antwort darauf gefunden.
Ich gehe am 19.02.2010 in Mutterschutz. Habe keinen Resturlaub mehr. Steht mir für Januar und den Teil von Februar Urlaub zu? Wenn ja, wie viel? Wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen und mir auch sagen können, wo das Gesetz steht, damit ich meinem Arbeitgeber das vorlegen kann.

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